Ich habe vor einiger Zeit mal eine Zuschauerfrage erhalten, bei der jemand wissen wollte, ob man bei Schreien aus der Nachbarwohnung die Polizei rufen sollte. Bei dieser Frage gibt es verschiedene Sachen zu beachten. Wer wirklich den Verdacht hat, dass in unmittelbarer Nähe Straftaten begangen werden, die solche Schreie verursachen, der sollte die Polizei benachrichtigen. Bei Lärm durch den Nachbarn muss man sich klar machen, dass man das Verhältnis zur betreffenden Person natürlich nicht unerheblich belastet, wenn man deswegen die Polizei ruft. Entscheidet man sich dennoch dafür, sollte man aber darauf achten, dass die Beschreibung der Vorkommnisse neutral erfolgt. Verdächtigungen wie „mein Nachbar verprügelt seine Frau“, obwohl man eigentlich nicht weiß, von wem die Schreie stammen und warum, sind da fehl am Platz. Im folgenden Video erkläre ich, wie man vorgehen sollte:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.