Poststreik – Was gilt, wenn wichtige Fristen deswegen nicht eingehalten werden können?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die Streikwelle bricht nicht ab. Ich hatte zu den verschiedenen Streiks, den Folgen und zu Fragen der Rechtmäßigkeit bereits berichtet. Der Poststreik gewinnt aber auch noch an anderer Stelle eine nicht zu unterschätzende Bedeutung: Bei der Wahrung von Fristen.

Kein Problem, wo Schriftform nicht vorgeschrieben ist.

Überall dort, wo die Schriftform nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, können Widerrufe, Kündigungen usw. auch per Mail oder Fax versandt werden. Probleme kann es hier allenfalls beim Nachweis des Zugangs geben. Für das bei Onlinekäufen geltende Widerrufsrecht von 14 Tagen reicht ein Versenden der Ware und des Widerrufs innerhalb der 14 Tage aus. Wann beides beim Empfänger eingeht, ist irrelevant.

Schriftform bei vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag usw.)

Immer dann wenn eine Kündigung schriftlich erfolgen muss, ist die Lage etwas komplizierter. Auch hier handelt jedoch auch ohne Poststreik fahrlässig, wer solche Post einfach mit dem Brief versendet. Auch Einschreiben sind zu unsicher, da sie unter Umständen von dem Empfänger nicht (rechtzeitig) abgeholt werden. Das Problem ist immer, dass alle späteren Fehler oder Unklarheiten zulasten des Erklärenden gehen. Es reicht niemals aus, zu beweisen, dass man einen Brief versandt hat. Es reicht daher nicht aus, dass man einen Zeugen hat, der gesehen hat, wie man den Brief in den Postkasten geworfen hat. Damit hat man nämlich noch keinen Zeugen dafür, dass der Brief den Empfänger auch erreicht hat.

Hier empfiehlt sich immer eine Zustellung per Boten. Bote können grundsätzlich auch Freunde und Bekannte, ja sogar Verwandte sein. Sie müssen später als Zeuge den Zugang bestätigen können. Das bedeutet, dass sie bestätigen können müssen, dass das Schreiben entweder dem Empfänger persönlich übergeben worden oder in dessen Machtbereich (Briefkasten) gelangt ist.

Fazit: Der Poststreik führt eigentlich nicht zu Besonderheiten

Wer schriftlich kündigen muss, sollte sich ohnehin niemals der Post bedienen. Sicher ist hier nur die Zustellung per Boten. Wer nicht schriftlich kündigen muss, sollte sich auch nicht der Post bedienen, da ihm dann jeder Nachweis eines Zugangs fehlt. Hier ist Fax und Mail in jedem Fall sicherer. Zwar kann auch hier der Empfänger den Zugang bestreiten, in der Praxis erfolgt das aber nicht so oft, da allgemein der Glaube vorherrscht, ein Sendebericht würde für den Nachweis des Zugangs ausreichen.

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