Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.10.2016 dürfte für Anleger interessant sein. Darin hat des OLG entschieden, dass Anlageberater dem Anlegerinteressenten die Höhe der tatsächlich vereinnahmten Provision offenlegen müssen. Wer zählt eigentlich als Anlageberater? Wie muss eine solche Offenlegung der Provision aussehen und wann muss sie erfolgen? Dazu und zu weiteren Fragen habe ich mal wieder mit meinem Freund und Kollegen Jochen Resch gesprochen, der Anlegeranwalt ist. Das Video gibt es hier:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.