in Höhe mindestens des dreifachen Minderungsbetrages laut Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 307/12). Das Landgericht Hamburg hatte in einem früheren Urteil 5 Prozent Mietminderung anerkannt (Landgericht Hamburg (Az.: 311 S 92/10).
Fazit: Für Raucher wird es schwieriger. Und vor allem: Was soll der Vermieter hier machen? Kündigen kann er dem rauchenden Mieter sicher nicht. Dafür wäre eine Vertragsverletzung notwendig. Welcher Vermieter hat aber schon Rauchverbote im Mietvertrag? Außerdem wären diese, zumindest was das Rauchen auf dem Balkon angeht wohl unwirksam. Mieter: Trotzdem Vorsicht bei der Mietminderung. Tipps dazu finden Sie hier.
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.