Wer als Arbeitgeber veraltete Arbeitsverträge verwendet oder etwa solche, die er im Internet gefunden hat, geht ein nicht unerhebliches Risiko ein. Hintergrund: ein ganz häufiges Thema, mit dem ich mich im Arbeitsrecht beschäftige, ist das Thema Überstunden. Arbeitnehmer wollen Überstunden geltend machen, Arbeitgeber solche Ansprüche abwehren. Das könnte für Arbeitgeber eigentlich ein Leichtes sein, wenn sie in ihren Arbeitsverträgen wirksame Ausschlussfristen vereinbart haben, nach deren Ablauf Ansprüche wegen Überstunden nicht mehr geltend gemacht werden können. Gerade diese fehlen in der Praxis aber immer wieder. Warum Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitsverträge also einmal auf den neuesten Stand bringen sollten, erkläre ich ausführlich im folgenden Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander