Rücktrittsrecht, wenn das gekaufte Haus zu alt ist?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Rechtsanwalt Bredereck

Ein aus meiner Sicht etwas überraschendes Urteil des OLG Hamm habe ich mal zum Anlass genommen, mich mit dem Thema Hauskauf zu beschäftigen und der Frage, wann dem Käufer in diesem Zusammenhang ein Rücktrittsrecht zusteht. In dem entsprechenden Fall hatte der Verkäufer falsche Angaben zum Baujahr des Hauses gemacht, das tatsächlich zwei Jahre älter war, als behauptet. Das Baujahr sei allerdings in Puncto Wert des Hauses ein entscheidender Faktor, der Käufer durfte deshalb vom Vertrag zurücktreten, entschied das Gericht. Was das für die Parteien eines Immobilienkaufvertrages bedeutet – dazu die Erklärung im Video-Blog:

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