Heute war ich im Sat1 Frühstücksfernsehen zu Gast. Es ging um Beleidigungen am Arbeitsplatz. Wann kann der Arbeitgeber kündigen? Was kann man als Arbeitnehmer machen, wenn einem doch einmal eine Beleidigung passiert ist? Hier zum Beitrag in der Mediathek.
Fachanwalt Bredereck im SAT.1 Frühstücksfernsehen: Beleidigung des Chefs – wann droht Kündigung? from Rechtsanwalt Alexander Bredereck on Vimeo.
Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, lebt gefährlich, was den weiteren Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betrifft. Trotzdem gibt es immer wieder spektakuläre Fälle, wo Arbeitnehmer zwar eine gravierende Beleidigung ausgesprochen haben und trotzdem ihren Arbeitsplatz behalten können. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
Arbeitsrechtliche Kündigungen unterliegen vielfältigen formalen Anforderungen. Oft scheitern die Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zum Beispiel an einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung. Da nützt dann auch die schlimmste Beleidigung dem Arbeitgeber nichts. Macht der Arbeitgeber hier Fehler, kann der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich sein. Da hilft dem Arbeitgeber dann oft nur eine entsprechend hohe Abfindung, um den Arbeitnehmer doch noch loszuwerden.
Wer zum Beispiel selbst von seinem Chef beleidigt wurde, kann darauf hoffen, dass ein heftiges Wort zurück ungesühnt bleibt. Wenn der Arbeitgeber generell im Betrieb einen rauen Ton zulässt, muss er grundsätzlich auch mehr einstecken können. Darauf sollte man sich als Arbeitnehmer aber nicht verlassen. In den allermeisten Fällen führen Beleidigungen zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unterschiedlich hoch und von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abhängig sind dann die vor Gericht ausgehandelten Abfindungen.
Der private Bereich genießt einen besonderen Schutz. Wer am Abendbrottisch den Chef beleidigt, muss nicht mit einer Kündigung rechnen. Auch dann nicht, wenn aufgrund von Indiskretionen der Familienmitglieder solche Beleidigungen später zu Ohren des Arbeitgebers kommen.
Ganz anders ist die Situation, wenn man seine Beleidigungen bei Facebook, Twitter oder in anderen sozialen Netzwerken anbringt. Hier handelt es sich entgegen landläufiger Meinung nicht um einen privaten Bereich. Arbeitnehmer die hier gegen ihren Arbeitgeber ausfällig werden, leben sehr riskant. Der Arbeitgeber kann das Material sammeln und dann, wenn er es braucht, zum Beispiel weil es im Unternehmen generell kriselt und Mitarbeiter entlassen werden müssen, für eine Kündigung verwenden.
Wer nicht den Arbeitgeber oder seinen Vorgesetzten beleidigt, sondern gegenüber den Kollegen ausfällig wird, lebt nicht ganz so gefährlich. Trotzdem haben Arbeitsgerichte auch schwere Beleidigungen der Kollegen als Kündigungsgrund ohne vorherige Abmahnung anerkannt.