Schadensersatz – Haftungsrecht für Wintersportler – FIS Regel 5 Einfahren und Anfahren

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Auf der Skipiste ist Vorsicht geboten, denn hier kann ein Unfall nicht nur unangenehme gesundheitliche Folgen haben sondern auch juristische Verfahren nach sich ziehen. Wenn Hänge und Bahnen zusammenführen oder wenn Sie hingefallen sind und wieder aufstehen und losfahren möchten, müssen Sie die nachfolgende Regel unbedingt beachten, da Sie sich ansonsten schadensersatzpflichtig machen können.

Regel 5 – Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem halt wieder anfahren oder handaufwärts schwingend fahren möchte, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich oder andere tun kann.

Schadensersatz bei Missachtung

Schadensersatzpflichtig kann man sich machen, wenn man gegen geltende Regeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Schaden kommt.

 

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