Schadensersatz – Haftungsrecht für Wintersportler – FIS Regel 4 Überholen

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Besonders auf der Skipiste ist Vorsicht geboten, denn hier kann ein Unfall nicht nur unangenehme gesundheitliche Folgen haben sondern auch juristische Verfahren nach sich ziehen. Schadensersatzpflichtig kann man sich machen, wenn man gegen geltende Regeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Schaden kommt.

Schadensersatz bei Missachtung von Regeln

Es gibt die sogenannten FIS-Regeln, das sind allgemeine Regeln in Bezug auf das Verhalten von Skifahrern und Snowboardern vom Skiverband FIS. In unserem fünften Teil geht es um den Überholvorgang. Dabei spielt die vom Verband aufgestellte Regel 4 eine wichtige Rolle. Wenn man diese nicht beachtet macht man sich möglicherweise schadenseratzpflichtig.

Regel 4

Überholt werden darf von oben oder unten, rechts oder links aber nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

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