Schadensersatz – Haftungsrecht für Wintersportler: Teil 4 unserer Serie – FIS Regel 3 Wahl der Fahrspur

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die FIS-Regeln sind allgemeine Regeln in Bezug auf das Verhalten von Skifahrern und Snowboardern vom Skiverband FIS. Besonders auf der Skipiste ist Vorsicht geboten, denn hier kann ein Unfall nicht nur unangenehme gesundheitliche Folgen haben sondern auch juristische Verfahren nach sich ziehen. Schadensersatzpflichtig kann man sich machen, wenn man gegen geltende Regeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Schaden kommt. Im 4 Teil unserer Serie geht es um die Wahl der Fahrspur.

Schadensersatz bei Missachtung von Regeln

Schadensersatzpflichtig kann man sich machen, wenn man gegen geltende Regeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Schaden kommt.

FIS Regel 3 Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Fahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass die vor ihm fahrenden Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet werden.

In allen EU-Ländern außer Dänemark gilt die Verordnung 834/2007 (Rom II). Die Verordnung gilt auch für Teilnehmer auf Skipisten und beinhaltet Maßstäbe zur Beurteilung des Verhaltens auf Pisten.

 

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