Schadensersatz wegen Diskriminierung: Schwerbehinderung in Bewerbung angeben

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) billigt Arbeitnehmern, die etwa bei der Stellenauswahl diskriminiert wurden, z.B. wegen einer Schwerbehinderung, Schadensersatzansprüche zu. Voraussetzung dafür, dass sie solche erfolgreich geltend machen können, ist jedoch, dass sie ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angegeben haben. An diese Angabe werden vom Bundesarbeitsgericht gewisse Anforderungen gestellt. Zu der entsprechenden Rechtsprechung im folgenden Beitrag sowie im Video-Blog:

Schadensersatz wegen Diskriminierung: Schwerbehinderung in Bewerbung angeben

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