Der Anspruch des Mieters auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs kann ausgeschlossen sein, wenn der Mieter mit dem Vermieter einen Vergleich über den Auszug geschlossen hat. Dazu mein heutiger Beitrag:
Vorgetäuschter Eigenbedarf – Ausschluss des Schadensersatzanspruchs