Ich beschäftige mich sehr regelmäßig mit dem Thema Scheinselbstständigkeit und halte auch eine Reihe von Vorträgen zu dem Thema für die Haufe Akademie (Infos und Anmeldung hier). In einer Serie von mehreren Artikel habe ich einmal die Kriterien aufgeführt und erklärt, nach denen Selbständige von Scheinselbständigen (also Arbeitnehmern) abgegrenzt werden können. Die verschiedenen Teile sind hier zu finden:
Scheinselbstständigkeit: Kriterien zur Prüfung – Teil 1 (Weisungsgebundenheit)
Teil 2 (Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation etc.)
Teil 3 (Unternehmerisches Auftreten am Markt etc.)
Teil 4 (Konkurrenzverbot etc.)
Im Video bespreche ich mit meinem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Referentenentwurf zum Arbeitnehmerbegriff zur Abgrenzung von Scheinselbständigkeit: