Wenn sich bereits im Vertrag mit einem freien Mitarbeiter Anhaltspunkte finden, die auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten, fällt das bei einer Prüfung natürlich leicht auf und wird dazu führen, dass Scheinselbstständigkeit festgestellt wird. Viele Auftraggeber geben sich dahe große Mühe, die entspechenden Verträge so zu gestalten, dass sie Scheinselbstständigkeit ausschließen. Éin ordnungsgemäß aufgesetzter Vertrag allein kann das aber nicht bewirken. Es kommt vielmehr entscheidend auf die tatsächlich Umsetzung in der Praxis an, die Auftraggeber daher dauerhaft kontrollieren müssen. Worauf genau es zu achten gilt, kläre ich im folgenden Artikel:
Scheinselbstständigkeit unmöglich bei Vertrag mit freiem Mitarbeiter?