Scheinselbstständigkeit von „selbstständigen Pflegekräften“

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Scheinselbstständigkeit wird als Problem in der Praxis nach wie vor häufig nicht ernst genug genommen. Dabei sind die finanziellen Folgen von Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc. zum Teil verheerend. Ich hatte bereits in einem früheren Beitrag darauf hingewiesen, dass das Tätigkeitsgebiet von Pflegekräften besonders von der Problematik der Scheinselbstständigkeit betroffen ist. Das liegt speziell an der Natur der Tätigkeit, die oftmals eine Gesamtorganisation der verschiedenen Mitarbeiter erfordert und damit nur schwerlich tatsächlich von Selbstständigen durchgeführt werden kann. Im folgenden aktuellen Beitrag bin ich noch einmal genauer auf die problematischen Punkte eingegangen und gebe Hinweise für die betroffenen Personen:

Scheinselbstständigkeit von „selbstständigen Pflegekräften“

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