Müssen sich Arbeitnehmer schlecht fühlen wegen Kündigungsschutzklage?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung

Immer wieder habe ich bei meiner Beratung mit Arbeitnehmern zu tun, die eine Kündigung erhalten haben, aber sich zunächst unwohl dabei fühlen, dagegen Kündigungsschutzklage zu erheben. Ihnen macht oft zu schaffen, dass sie ja eigentlich gar nicht mehr beim Arbeitgeber bleiben wollen und es ihnen vor allem auf eine Abfindung ankommt. Dabei gibt es gar keinen Grund, sich deswegen schlecht zu fühlen. Letztlich verkaufen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ihren Kündigungsschutz. Der Preis dafür ist die Abfindung. Dabei ist es nur natürlich, dass beide Seiten für sich einen möglichst guten Preis aushandeln wollen. Ausführliche Erklärung im Video sowie im folgenden Artikel:

Schlecht fühlen wegen Kündigungsschutzklage?

 

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