Schmalspurjuristin als Beleidigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Werden Beleidigungen im Rahmen der Interessenverfolgung vor Gericht oder in einem behördlichen Verfahren vorgebracht, sind die (Verfassung-)gerichte im allgemeinen großzügig, was die Bewertung als Straftat betrifft. Die Instanzgerichte sehen das mitunter anders, wie ich gerade vor dem Landgericht Berlin erfahren musste. Daher hier nochmal ein Beispiel, was im „Kampf ums Recht“ so alles erlaubt ist.Trotzdem plädiere ich im allgemeinen für Distanz und Zurückhaltung.

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