Schwarzarbeit von Arbeitnehmern neben ihrer eigentlichen Tätigkeit ist für das Arbeitsverhältnis gefährlich. Das gilt ganz besonders dann, wenn die Schwarzarbeit auch noch in Konkurrenz zum Arbeitgeber erfolgt. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 12. Januar 2006 – 11 Sa 476/05). Darin hatte das Gericht gar eine fristlose Kündigung wegen der Schwarzarbeit des Arbeitnehmers in Konkurrenz zum Arbeitgeber für gerechtfertigt angesehen. Hier ist also für Arbeitnehmer unbedingt Vorsicht geboten, wenn man nicht seinen Job gefährden will. Wer eine Nebentätigkeit ausüben will, sollte vorher genau prüfen lassen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das zulässig ist. Genaueres zum Thema im folgenden Beitrag:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander