Innenminister De Maiziere hatte vor einiger Zeit geäußert, dass es Überlegungen gäbe, die ärztliche Schweigepflicht bei Terrorgefahr aufzuheben. Wie sind diese Überlegungen zu bewerten? Wie steht es zur Zeit um die Schweigepflicht? Darf ein Arzt, der überzeugt davon ist, dass einer seiner Patienten z.B. einen Anschlag plant, diese Pläne melden? Oder muss er das vielleicht sogar tun? Diese und weitere Fragen diskutiere ich im Video mit meinem Kollegen, dem Verbraucherschutzanwalt Jochen Resch.
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.