Stellenabbau bei der Karstadt-Tochter Perfetto | Was Angestellte bei einer Kündigung beachten sollten

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Karstadt Kündigungen – Stellenabbau bei der Karstadt-Tochter Perfetto geplant – Ein Beitrag von Philipp Modrach und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Alles perfetto bei „Perfetto“?

Wie das Handelsblatt mit einer Meldung berichtete, wird es in Zukunft zu einem Stellenabbau bei der Karstadt – Tochter „Perfetto“ kommen. Im Zuge dessen werden wohl etliche Mitarbeiter mit einer Kündigung rechnen. Wie viel Personal der insgesamt 2000 Beschäftigten bei „Perfetto“ abgebaut wird ist, derzeit noch unklar.

Beim Tochter-Unternehmen „Perfetto“, ein Gemeinschaftsunternehmen von Karstadt und REWE, wird in Zukunft mit einem Personalabbau zu rechnen sein. Laut einem Brief des Managements sei Perfetto „anhaltend defizitär“, das Geschäftsmodell um den Vertrieb von Luxuslebensmitteln wohl demnach gescheitert.

Karstadt-Tochter Perfetto – Kündigungen – Welche Bedeutung hat das für die Angestellten?

Eine wirksame Kündigung in größeren Unternehmen ist für die Arbeitgeber in der Regel durchaus schwer. Dies gilt unabhängig davon, ob beispielsweise ein genereller tariflicher Kündigungsschutz besteht oder nicht. Im Fall von Perfetto wird zusätzlich darüber nachgedacht, eine „Tarifpause“ einzulegen, um so Urlaubsgelder und Weihnachtsgelder einstellen zu können.

Sollten Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt werden, ist darauf zu achten, dass es für eine Kündigungsschutzklage eine eindeutig geregelte Dreiwochenfrist gibt. Diese ist zwingend einzuhalten. Auch wenn die Kündigung unwirksam ist, ist eine Kündigungsschutzklage nach Ablauf dieser 3 Wochen nur noch schwer durchzusetzen.

Fehler, die immer wieder im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen auftauchen, sind Fehler bei der notwendigen Sozialauswahl.

Lassen Sie Ihre Kündigung also von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen, um bestens einschätzen zu können, ob die Kündigung gut angreifbar ist, oder nicht.

Auch wenn ein Sozialplan besteht, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage immer.

Im Falle eines bestehenden Sozialplans denken Arbeitnehmer oftmals, dass es besser ist, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, erklärt in folgendem Beitrag auf anwalt.de, warum dies falsch ist.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer:

Eine wirksame Kündigung ist gerade bei größeren Unternehmen schwierig. Lassen Sie im Falle eines Stellenabbau bei der Karstadt-Tochter Perfetto Ihre Kündigung von einem Anwalt überprüfen.

Allgemeine Tipps zur Kündigungsschutzklage und Erzielung einer Abfindung.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999