Strafantrag gegen Arbeitgeber – droht Arbeitnehmern die Kündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Strafanträge gegen den Arbeitgeber sind eine äußerst heikle Angelegenheit. Sog. Whistleblower werden im deutschen Arbeitsrecht äußerst schlecht geschützt. Wer also auf strafbare Handlungen in seinem Betrieb aufmerksam machen will, riskiert den Bestand seines Arbeitsverhältnisses. Das gilt ganz besonders dann, wenn sich eine Strananzeige als leichtfertig und unangemessen erweist. In diesem Fall können Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wie sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ergibt (Az.: 2 AZR 42/16). Zu der Entscheidung und der Frage des Strafantrags gegen den Arbeitgeber genauer im folgenden Artikel und im Video-Blog:

Strafantrag gegen Arbeitgeber – droht Arbeitnehmern die Kündigung?

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