Strafanzeige gegen Arbeitgeber erstatten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
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Immer wieder kommen Arbeitnehmer zu mir und wollen Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber stellen, weil sie beobachtet haben, dass es im Betrieb nicht mit rechten Dingen zugeht. Ich rate dabei immer zu äußerster Vorsicht. Zum einen müssen solche Vorwürfe immer auch bewiesen werden können. Das ist im laufenden Arbeitsverhältnis oftmals sehr schwierig, weil andere Kollegen, die vielleicht als Zeugen dienen könnten, nicht gegen ihren Arbeitgeber aussagen möchten. Fehlen die Beweise, ist man dann am Ende schnell selbst dem Vorwurf der strafbaren falschen Verdächtigung ausgesetzt. Und selbst wenn sich berechtigte Vorwürfe belegen lassen, darf nach der Rechtsprechung im Arbeitsrecht nicht direkt Strafanzeige erstattet werden. Zu den Hintergründen im folgenden Video:

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