Hier als Studiogast bei N24 zur wirksamen Kündigung der Wohnung eines starken Rauchers

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Das Landgericht Düsseldorf hat das Räumungsurteil der Wohnung eines starken Rauchers (Friedhelm A.) bestätigt (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 21 S 214/13). Im Studiointerview bei N24 erkläre ich, warum ich zumindest das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts für falsch halte. Vom Urteil des Landgerichts Düsseldorf liegt bisher nur eine Pressemeldung vor. Auch wenn sogar von Seiten der Mietervertreter Verständnis für das Urteil geäußert wird. Ich glaube hier geht es eher um die Frage Raucher gegen Nichtraucher. Natürlich finden viele (vor allem die Nichtraucher) auf den ersten Blick das Ergebnis richtig. Allerdings darf man nicht vergessen, dass es in den meisten Treppenhäusern stinkt. Und nicht immer nach kalten Zigarettenrauch. Werden wir demnächst auch Kündigungen wegen permanentem Maggi- oder Fischgeruch haben? Wollen wir, dass solche Kündigung wirksam sind? Dann sollte man hier mit seinem Beifall etwas vorsichtiger sein. Heute geht es gegen die Raucher, morgen gegen andere Störer. Dabei geht es letztlich in erster Linie wohl immer um die Durchsetzung dessen, was die Mehrheit gerade für richtig hält. Unsere Verfassung sieht aber auch den Schutz der Freiheit der Minderheiten vor. Weil ich später von einem Journalisten gefragt wurde: Nein, ich bin kein Raucher! Die Frage allein, kennzeichnet aber deutlich das oben beschriebene Problem.

http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/4975276/raucher-muss-seine-wohnung-raeumen.html

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