Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Personalvermittler haften nicht auf Schadensersatz bei Verstoß.

Personalvermittler haften nicht bei Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Arbeitnehmer müssen ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den (potentiellen) Arbeitgeber richten. Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Januar 2014 – 8 AZR 118/13 -) Ausgangsfall: Der Kläger machte Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 2 […]

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