Mit so einem „Puffauto“ fahre ich nicht – Kündigung wirksam
Zum Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15, Urteil vom 14.10.2015. Arbeitnehmer, die sich Weisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, leben gefährlich. Schnell droht hier eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Fall Ein homosexueller Verkaufsreisender, der bei seinem Arbeitgeber bereits 20 Jahre beschäftigt war, weigerte sich mit einem neuen Firmenfahrzeug zu fahren. Auf […]