Haftung des Architekten bei Verletzung von Überwachungspflichten

Architekten, die Bauüberwachungspflichten übernehmen gehen ein erhebliches Haftungsrisiko ein, wenn Sie diese dann nicht wahrnehmen und das Unterlassen der Wahrnehmung wiederum gegenüber dem Auftraggeber verschweigen. Das wird sicher der Regelfall sein, da man kaum seinem Auftraggeber sagen wird, dass man die geschuldete (und wahrscheinlich auch entlohnte) Überwachung unterlassen hat. Architekten haften dann unter Umständen wegen […]