Das Bundesverfassungsgericht hat vor Kurzem über das Tarifeinheitsgesetz von Frau Nahles verhandelt. Ein guter Anlass, um einmal zu klären, welchen Zweck dieses Gesetz eigentlich verfolgt. Ziel ist in erster Linie, Streitigkeiten unter mehreren Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes um die Geltung ihres Tarifvertrages zulasten des Arbeitgebers und – infolge der Streiks (Beispiel Lokführer) – auch der Bevölkerung zu verhindern. Deshalb soll folglich der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Damit sind wiederum die kleineren Gewerkschaften nicht einverstanden, nun soll also das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zu der ganzen Diskussion war ich im Gespräch bei meinem Kollegen, Rechtsanwalt Resch, zu Gast. Interview und Video dazu hier:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander