Auch bei der Deutschen Post gibt es derzeit Streit um einen Tarifvertrag und damit verbunden Streiks der Mitarbeiter. Die Post hat dabei zu umstrittenen Maßnahmen gegriffen, um die Folgen für den Betrieb möglichst gering zu halten. So wurden ausländische Zusteller und Beamte auf bestreikten Posten eingesetzt, da diese kein Streikrecht haben. Die Gewerkschaft ver.di sah das als einen Streikbruch an und klagte vor dem Arbeitsgericht Bonn. Dieses hat nun entschieden, dass der Einsatz der Beamten in Ordnung geht, solange sie freiwillig tätig werden. Zur Begründung wurde wohl ein älteres Urteil des Bundesverfassunsggerichts herangezogen, dessen Aktualität und Anwendbarkeit auf den vorliegenden Fall durchaus bezweifelt werden kann.
Was bei der Beurteilung der von der Post ergriffenen Maßnahmen zu berücksichtigen ist, erkläre ich im Gespräch mit detektor.fm, das hier zu finden ist.