Für einen Drogenkonsum bzw-einfluss eines Arbeitnehmers kann es verschiedene Anzeichen geben, wie geweitete Pupillen, Lichtempfindlichkeit etc. Wer als Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeit regelmäßig unter dem Einfluss von Drogen steht, wird häufig die Möglichkeiten für eine Kündigung prüfen wollen. Zu beachten ist dabei, dass der Drogenkonsum an sich zwar einen Kündigungsgrund darstellen kann, der Nachweis aber oft schwer ist, weil man den Arbeitnehmer nicht zu einem Drogentest zwingen kann. Hier bietet sich eine Verdachtskündigung an. Zu den Anforderungen an eine solche und der Problematik genauer im folgenden aktuellen Beitrag und im Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander