Müssen Arbeitgeber Arbeitsverträge für ausländische Arbeitnehmer übersetzen? Nein, so das Bundesarbeitsgericht, sofern der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat und der Arbeitnehmer auch hierzulande arbeiten soll (Urteil vom 19.03.2014 – 5 AZR 252/12 (B)). In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer das Risiko, das mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages einhergeht, den er nicht versteht. Er sei schließlich nicht dazu gezwungen, diesen zu unterschreiben. Geklagt hatte ein Portugiese, der sich gegen Ausschlussfristen in seinem Arbeitsvertrag wehren wollte und sich darauf berief, er habe diese nicht verstehen können, da er kein Deutsch beherrsche. Zu dem Urteil genauer der folgende aktuelle Artikel sowie weitere Hinweise im Video:
Übersetzung des Arbeitsvertrags für ausländische Arbeitnehmer?