Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag? Mit eine Strafanzeige wird, wie der Name schon andeutet, eine Straftat zur Anzeige gebracht. Jedermann kann auf diesem Wege Anzeige erstatten, dass er von einer Straftat Kenntnis erlangt hat. Der Strafantrag dagegen kann nur gestellt werden von dem Geschädigten eines sog. Antragsdelikts. Zu diesen Antragsdelikten zählen Straftaten wie etwa der Hausfriedensbruch. Bei solchen Delikten ist oftmals der Strafantrag Voraussetzungen dafür, dass es überhaupt zu einer Strafverfolgung kommt.

Die Unterscheidung erkläre ich auch noch einmal im folgenden Video:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999