Blöde Situation: man hat sich auf seinen Urlaub gefreut, alles soweit geplant und auch die Genehmigung vom Arbeitgeber erhalten und liegt dann aber zum geplanten Termin krank im Bett. Oftmals wollen Arbeitnehmer den Urlaub dann möglichst direkt nachholen, wenn sie wieder gesund sind. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Der Urlaubsanspruch bleibt zwar bestehen, wann genau man den Urlaub nehmen kann, muss man aber wieder mit dem Arbeitgeber absprechen. Dieser hat zwar die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, kann aber bei besonderen betrieblichen Erfordernissen seine Genehmigung für einen bestimmten Zeitraum verweigern. Alle Tipps zu dem Thema im folgenden Artikel sowie im Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander