Urlaub versaut wegen Krankheit – Tipps für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Urlaub + Fachanwalt + Arbeitsrecht

Nach meiner Erfahrung gehen manche Arbeitnehmer tatsächlich davon aus, dass sie einfach Pech gehabt haben, wenn sie während ihres Urlaubs krank werden und der gewünschte Erholungseffekt deshalb ausbleibt. Das ist aber nicht der Fall! Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, den Urlaub nachzuholen. Den Arbeitgeber informieren und sich eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung besorgen, dann ist der Urlaub nicht verloren. Wann genau man ihn dann nachholen darf, ist dagegen nicht ganz so einfach zu beantworten. Dazu genauer im folgenden aktuellen Video-Blog und im Artikel:

Urlaub versaut wegen Krankheit – Tipps für Arbeitnehmer

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999