In einem vorangegangenen Beitrag hatte ich mich mit der Frage beschäftigt, was Arbeitnehmer tun können, wenn sie im Urlaub krank werden. Nun soll es einmal um den umgekehrten Fall gehen. Der Arbeitnehmer ist krank, arbeitsunfähig geschrieben, aber möchte gerne den Urlaub antreten. Grundsätzlich ist das zunächst einmal nicht zulässig. Es kann aber mitunter sogar medizinisch geboten sein, dass der Arbeitnehmer einen Erholungsurlaub nimmt. Das kommt z.B. häufig bei psychischen Erkrankungen, speziell im Winter vor. Dann rät der Psychologe ausdrücklich dazu, etwas Sonne zu tanken. Doch auch in diesem Fall gehen Arbeitnehmer ein erhebliches Risiko ein, wenn sie sich tatsächlich in der Urlaub verabschieden, ärztliche Bestätigung hin oder her. Zu den Gründen ausführlich im folgenden Video-Blog:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander