Verdacht auf Diebstahl – Hinweise für betroffene Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Geraten Arbeitnehmer in den Verdacht, auf der Arbeit einen Diebstahl begangen zu haben, ist sofort der Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen. In diesem Fall drohen nämlich sowohl eine Kündigung des Arbeitgebers, als auch ein Strafverfahren, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Strafanzeige stellt. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer sich nicht zu Vorwürfen äußern, ohne zuvor rechtliche Beratung einzuholen. Das Vorgehen muss auf beide Problemfelder (arbeitsrechtlich wie strafrechtlich) abgestimmt sein und erfordert äußerste Vorsicht. Auch ein Aufhebungsvertrag sollte ohne vorherige Beratung nicht unterzeichnet werden, die Konsequenzen können für Arbeitnehmer sehr ungünstig sein. Die genauen Hinweise gibt es im folgenden Artikel:

Verdacht auf Diebstahl – Hinweise für betroffene Arbeitnehmer

Zusätzliche Hinweise zur Kündigung wegen Diebstahls im Video:

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