Verdacht auf Verstoß gegen Mietpreisbremse: was können Mieter tun?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Mietrecht
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Die Mietpreisbremse verfehlt ihren Zweck, den Anstieg von Mieten in Ballungsräumen zu stoppen, in der Praxis komplett. Zu den Gründen hatte ich schon einige Beiträge geschrieben. Wenig überraschend ist es somit auch, dass es kaum Klagen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse gibt. Was können Mieter eigentlich tun, wenn sie den Verdacht haben, dass der Vermieter sich nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse hält? So wie die Regelungen aktuell ausgestaltet sind, empfiehlt es sich, zunächst selbst aktiv zu werden und bei dem Vormieter Informationen zur vorherigen Miete etc. einzuholen. Wenn das nicht klappt, muss man sich doch an seinen Vermieter wenden. Dazu im Weiteren der folgende Artikel:

Verdacht auf Verstoß gegen Mietpreisbremse: was können Mieter tun?

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