Vergütung von Überstunden: Dienstplan hilfreich für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Arbeitnehmer haben es oftmals schwer, nachträglich die Vergütung von Überstunden zu verlangen. Sie müssen nämlich genau darlegen können, wann und wie lange sie gearbeitet haben. In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (1 Sa 321/15) entschieden, dass dieser Darlegungslast genügt, wer einen Dienstplan vom Arbeitgeber vorlegt und vortägt, dass er dementspechend gearbeitet habe. Das macht die schwierige Geltendmachung von Ansprüchen wegen Überstundenvergütung zumindest etwas einfacher für Arbeitnehmer. Dennoch gilt es noch eine Reihe von Hinweisen zu beachten. So müssen etwa Ausschlussfristen beachtet werden, die u.U. Ansprüche ausschließen können. Genaueres gibt es im folgenden aktuellen Artikel von mir:

Vergütung von Überstunden: Dienstplan hilfreich für Arbeitnehmer

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