Versorgungssperre des Vermieters bei Streit mit dem Mieter?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt Bredereck

Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kann es schon mal ungemütlich werden. So mancher Vermieter greift dann in der Praxis zu einer sog. Versorgungssperre: er dreht dem Mieter die Warmwasserzufuhr ab oder auch den Fernsehempfang. So geschehen in einem Fall vor dem Amtsgericht Pforzheim dieses Jahr (Beschluss vom 09.08.2017 – 8 C 162/17). Der Mieter hatte seine Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters verweigert. Die Reaktion des Vermieters darauf war jedoch nicht zulässig, wie das Gericht entschied. Zum Fall und dem Thema Versorgungssperre genauer im folgenden Artikel und im aktuellen Video-Blog:

Versorgungssperre des Vermieters bei Streit mit dem Mieter?

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