Steht der Verdacht im Raum, dass der Arbeitnehmer einer Straftat begangen hat, kommt es oftmals zu folgender Problematik: der Arbeitgeber kündigt, eine Kündigung kann auch schon auf den Verdacht einer Strftat gestütz werden. Der Arbeitnehmer reagiert mit einer Kündigungsschutzklage. Im Prozess stellt sich für den Arbeitgeber das Problem, dass er die Vorwürfe beweisen muss. Nun ist die Frage, ob er dafür auf die heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers zurückgreifen kann. Das Bundesarbeitsgericht hat Kriterein aufgestellt, unter denen eine solche Videoüberwachung zulässig und dann im Kündigungsprozess auch verwertbar ist. Im folgenden aktuellen Artikel habe ich diese Anforderungen einmal genauer erläutert:
Videoüberwachung von Arbeitnehmern im Kündigungsprozess verwertbar?