Vorsicht vor Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Achtung Arbeitnehmer vor einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Es gibt verschiedene Konstellationen, bei denen eine solche Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit droht. So etwa, wenn man als Arbeitnehmer selber das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund kündigt. Anerkannte Gründe sind etwa nachweisliches Mobbing am Arbeitsplatz oder Umzug, weil man mit seinem Ehepartner zusammenleben möchte. Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann eine Sperrzeit drohen, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung durch sein Verhalten schuldhaft herbeigeführt hat. Schließlich ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages im Hinblick auf eine Sperrfrist gefährlich. Die genauen Hintergründe gibt es im folgenden aktuellen Artikel sowie im Video:

Vorsicht vor Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

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