Neben dem zumeist bekannten Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht werden zum Teil auch sog. Abwicklungsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis beendet, regelt der Abwicklungsvertrag die Modalitätten der Beendigung, die bereits aus einem anderen Grund (z.B. durch Kündigung) eintreten soll. Was ist Gegenstand von Abwicklungsverträgen? Worauf sollten Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang achten? Zu diesen und weiteren Fragen der folgenden aktuelle Artikel von mir sowie Anworten im Video-Blog:
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
Muss ich nach Feierabend ans Telefon gehen, wenn mein Chef anruft? Bin ich verpflichtet, auf E-Mails zu antworten, die außerhalb