Steht der Verdacht einer Straftat im Raum, wird es heikel für den Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich droht häufig die Kündigung vom Arbeitgeber, dazu unter Umständen auch ein Strafverfahren. In dieser Situation möchte es sich der eine oder andere Arbeitgeber gerne leicht machen und den Arbeitnehmer dazu bewegen, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Deshalb wird dann mit einer Strafanzeige gedroht für den Fall, dass der Mitarbeiter sich nicht darauf einlässt. Wie sollten Arbeitnehmer damit umgehen?
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander