Wasserschaden in der Mietwohnung – was muss der Vermieter nach Anzeige tun?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Mietrecht + Bredereck

Ich hatte mich in einem vorangegangenen Video damit beschäftigt, was Mieter tun sollten, wenn sie bei sich in der Wohnung einen Wasserschaden feststellen. Dabei ging es in erster Linie um die Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter. Nun soll es in einem weiteren Teil meiner kleinen Serie zum Thema Wasserschaden darum gehen, was Vermieter tun müssen, wenn ihnen der Mieter einen entsprechenden Mangel angezeigt hat. Fest steht: bei Wasserschäden muss auch der trägeste Vermieter im eigenen Interesse aktiv werden. Andernfalls drohen ganz massive Folgeschäden am Objekt. Was bedeutet das konkret?

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