Mobbingopfer sind in Deutschland arbeitsrechtlich katastrophal schlecht geschützt. Das zentrale Problem ist, dass Arbeitnehmer, die gemobbt und infolge dessen sogar krank werden, immer ein detailliertes Mobbingprotokoll führen und vorzeigen können müssen, wenn sie vor Gericht Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen wollen. Dazu sind sie aber infolge ihrer Krankheit vielfach gar nicht in der Lage. Ich habe an verschiedener Stelle auf diese Problematik hingewiesen, Bestrebungen in der Politik, in diesem Bereich tätig zu werden, kann ich aber nicht erkennen. Was betroffenen Arbeitnehmern angesichts dieser Rechtslage zu raten ist, erkläre ich im folgenden Video-Blog sowie im Artikel:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander