Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer zum Zwischenzeugnis

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Arbeitnehmer sollten stets, bestenfalls sogar im jährlichen Abstand von ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen. Grund ist insbesondere die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die es Arbeitnehmern in Streitfällen sehr schwer macht, ein gutes Beendigungszeugnis durchzusetzen. Weitere Erklärungen dazu und den Vorteilen im Hinblick auf spätere Bewerbung im folgenden Video:

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