Aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts ein neues Video mit meinem Kollegen, Fachanwalt Gregor Schliepe: Ich wollte wissen, was man als Wohnungseigentümer tun kann, wenn man von einer Wohnungseigentümerversammlung erfährt, an der man nicht teilgenommen hat, und an Informationen kommen will darüber, was u.a. dort beschlossen wurde. Diese Infos findet man normalerweise in einem entsprechenden Protokoll, das in der Regel auch allen Eigentümern nach einer Versammlung zugeschickt wird. Was aber, wenn man kein Protokoll bekommen hat? An wen kann und sollte man sich binnen welcher Zeit wenden? Dazu Genaueres im folgenden Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.