Wohnungseigentumsrecht: Anfechtungsklage – Was ist zu beachten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Wohnungseigentumsrecht

Wer als Wohnungseigentümer gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen will, muss eine Anfechtungsklage erheben. Dafür hat man nur einen Monat Zeit ab Beschlussfassung. Dazu hatte ich bereits in einem früheren Interview mit meinem Kollegen Gregor Schliepe gesprochen, der sich als Fachanwalt hauptsächlich mit dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts beschäftigt. Nun haben wir in einem weiteren Video-Blog noch einmal ausführlich darüber gesprochen, was es bei der Erhebung der Anfechtungsklage zu beachten gilt und was dabei schieflaufen kann:

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