Wohnungseigentumsrecht – Verwalter kauft Rasenmäher – Gemeinschaftseigentum?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwälte + Wohnungseigentumsrecht

Weitere Video-Folge im Wohnungseigentumsrecht mit meinem Kollegen Gregor Schliepe: auf Nachfrage eines Zuschauers haben wir uns damit beschäftigt, in wessen Eigentum eigentlich ein Rasenmäher steht, den der Verwalter erworben hat. Mein Gast hat dabei einmal genauer erklärt, warum es in einem solchen Fall um das sog. Verwaltungsvermögen geht und was dieses vom Gemeinschaftseigentum bzw. Sondereigentum unterscheidet. Außerdem ging es darum, was ein einzelner Eigentümer beachten muss, wenn er den Rasenmäher dann nutzen möchte. Hier das Video dazu:

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