Weitere Video-Folge im Wohnungseigentumsrecht mit meinem Kollegen Gregor Schliepe: auf Nachfrage eines Zuschauers haben wir uns damit beschäftigt, in wessen Eigentum eigentlich ein Rasenmäher steht, den der Verwalter erworben hat. Mein Gast hat dabei einmal genauer erklärt, warum es in einem solchen Fall um das sog. Verwaltungsvermögen geht und was dieses vom Gemeinschaftseigentum bzw. Sondereigentum unterscheidet. Außerdem ging es darum, was ein einzelner Eigentümer beachten muss, wenn er den Rasenmäher dann nutzen möchte. Hier das Video dazu:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.