Zahlungsverzug: was tun bei einer Kündigung wegen Mietrückstands?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Wer als Mieter mit der Miete in Rückstand gerät, muss sich auf eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs gefasst machen. Oftmals wird der Vermieter dann auch fristlos kündigen. Trotzdem müssen Mieter auch nicht panisch werden. Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, um sich gegen eine solche Kündigung zu wehren. Wichtig ist, sich direkt an einen Experten zu wenden, nachdem man die Kündigung erhalten hat. Mitunter hat der Vermieter bestimmte formelle Vorgaben nicht eingehalten, die sich aber nur dann rügen lassen, wenn man unverzüglich reagiert. Darüber hinaus lassen sich Kündigungen auch dann angreifen, wenn der Mieter selbst noch Ansprüche gegen den Vermieter hat oder etwa die Miete mindern durfte. Im folgenden Beitrag habe ich erläutert, was Mieter bei einer Kündigung wegen Mietrückstands beachten sollten:

Zahlungsverzug: was tun bei einer Kündigung wegen Mietrückstands?

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