So mancher Arbeitnehmer möchte neben seinem hauptsächlichen Job noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer auch ein Anspruch auf Genehmigung einer solchen Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Genehmigung kann der Arbeitgeber unter gewissen Umständen aber verweigern. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn die Arbeitskraft des Arbeitnehmers erheblich unter der Nebentätigkeit zu leiden droht. Oder aber wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Wettbewerb macht. Es lohnt sich also einige Hinweise zu beachten, wenn man als Arbeitnehmer plant, entsprechenden Nebentätigkeiten nachzugehen. Die wichtigsten gibt es im folgenden aktuellen Beitrag von mir:
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten – Hinweise für Arbeitnehmer